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Allgemeine Geschäftsbedingungen &
Marktordnung
Stand: 09.10.2024
1. Veranstalterin
Katja Schulz – Lust auf Schönes
Wehldorf 9, 27478 Cuxhaven
Mobil: 0173 2029080
Mail: LustaufSchoenesMarkt@gmail.com
www.LustaufSchoenes.com
2. Anmeldung & Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt schriftlich. Reiche bitte neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular einen kurzen Lebenslauf, Nachweise zu Ausbildung/Qualifikation, drei Fotos deiner aktuellen Werke für die Website/ Werbung sowie ein Bild deines aufgebauten Stands ein. Falls du dich für mehrere Märkte bewirbst, reicht es, Lebenslauf und Fotos einmalig einzureichen.
3. Auswahlverfahren
Die Veranstalterin entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Plätze verfügbar sind, zählen die Qualität des Angebots, die Vielfalt des Marktes oder der Eingang der Bewerbung.
4. Teilnahmeberechtigung
Zugelassen sind professionelle Kunsthandwerker, Künstler oder Designer, die haupt- oder in Ausnahmefällen nebenberuflich tätig sind. Bewerber die fremde Waren verkaufen, sind ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Veranstalterin. Ein Rechtsanspruch auf einen Standplatz besteht nicht. Bewerber erhalten ihre Zu - oder Absage per E-Mail. Mit der Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
5. Standgebühren
Kunsthandwerker - und Töpfermärkte
Grundgebühr: 35 €
Pro lfd. Meter:
40 € (2 Tage)
50 € (3 Tage)
60 € (4 Tage)
70 € (5 Tage)
Die Mindestgröße eines Standes beträgt 2 Meter. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.
6. Stromanschlüsse
Für 20 € (zzgl. MwSt.) kann ein 220-Volt-Stromanschluss gebucht werden. Drehstrom wird nach Installationsaufwand und Verbrauch berechnet.
7. Rücktritt durch Teilnehmer
Kostenfreie Stornierung ist bis eine Woche nach Zusage möglich. Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Marktstart wird eine Stornogebühr von 50 € (zzgl. MwSt.) erhoben. Danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
8. Vorzeitiger Markt-Abbruch
Ein vorzeitiger Abbau des Marktstandes ist nur nach Absprache mit der Veranstalterin gestattet. Wer den Markt ohne Rücksprache vorzeitig verlässt oder die offiziellen Öffnungszeiten nicht einhält, muss die volle Marktgebühr zahlen.
9. Absage oder Verlegung des Marktes
Sollte der Markt nicht wie geplant stattfinden können, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Markt abzusagen oder zu verkürzen. In Fällen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung sind bei einer Absage innerhalb von 10 Tagen vor Marktstart 80 % der Standmiete fällig, ab Marktbeginn 100 %. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei zeitlicher Verlegung besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 50 € zurückzutreten, wenn eine Terminüberschneidung nachgewiesen werden kann.
10. Standplatzverteilung
Die Standplätze werden von der Veranstalterin zugeteilt. Platzwünsche werden, wenn möglich, berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.
11. Warenangebot
Es dürfen nur selbstgefertigte Werke zum Verkauf angeboten werden. Handelswaren oder Arbeiten nicht zugelassener Kollegen sind nicht erlaubt.
12. Namensschild
Jeder Stand muss ein gut sichtbares Namensschild haben.
13. Aufbau der Stände
Mitgebrachte Stände müssen verkehrssicher aufgebaut werden. Details zum Auf - und Abbau werden rechtzeitig bekannt gegeben.
14. Brandschutz
Jeder Stand muss mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, der gut sichtbar und griffbereit ist. Bei der Arbeit mit heißen Fetten ist zusätzlich ein Fettbrandlöscher notwendig.
15. Fahrzeuge
Nach dem Entladen müssen Fahrzeuge unverzüglich vom Marktgelände entfernt werden. Während der Marktzeiten ist das Befahren des Geländes nicht gestattet.
16. Haftung
Jede Teilnehmer trägt das Risiko selbst. Die Veranstalterin haftet nicht. Alle Teilnehmer
müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Personen- und Sachschäden abdeckt.
17. Bewachung
Bei Outdoor - Veranstaltungen wird das Gelände nachts bewacht.
18. Abfälle & Müllentsorgung
Jeder Standinhaber ist für die Sauberkeit seines Standes verantwortlich. Müll ist in bereitgestellten Containern zu entsorgen oder mitzunehmen.
19. Feuerwehrzufahrt & Notausgänge
Feuerwehrzufahrten und Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.
20. Ordnung & Sicherheit
Um die Sicherheit zu gewährleisten, können die Veranstalterin oder deren Beauftragte Anordnungen erteilen. Wer sich nicht daran hält, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für die Vertragsabwicklung und eventuelle nachträgliche Korrespondenz gespeichert. Bei allgemeinen Kontaktanfragen werden Daten nur für die Dauer der notwendigen Kommunikation aufbewahrt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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